Im Natura 2000-Gebiet ist die Einbringung fremdländischer (nicht-heimischer) Baumarten grundsätzlich stark eingeschränkt. Nach den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie der EU ist das Hauptziel von Natura 2000 der Erhalt und die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume und wildlebender Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet. Das gezielte Einbringen fremdländischer Baumarten ist daher in der Regel nicht zulässig, da dies die natürlichen Lebensräume und die dort vorkommenden Arten gefährden kann. Ausnahmen sind nur in sehr begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen einer behördlichen Genehmigung nach sorgfältiger Prüfung der Auswirkungen auf das Schutzgebiet. Eine konkrete Anzahl an erlaubten fremdländischen Baumarten gibt es nicht, da die Zulässigkeit immer einzelfallbezogen geprüft wird. Grundsätzlich gilt: Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen keine fremdländischen Baumarten in Natura 2000-Gebieten eingebracht werden. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Bundesamt für Naturschutz](https://www.bfn.de/themen/natura-2000) oder auf den Seiten der [Europäischen Kommission zu Natura 2000](https://environment.ec.europa.eu/topics/nature-and-biodiversity/natura-2000_en).