Die CSB-Grenzwerte (Chemischer Sauerstoffbedarf) für nicht wassergefährdende Gemische (nwg-Gemische) können je nach Land und spezifischen Vorschriften variieren. In Deutschland beispielsweise sind die Grenzwerte für CSB in der Abwasserverordnung festgelegt. Generell liegt der CSB-Grenzwert für Abwasser in vielen Fällen bei etwa 500 mg/l, wobei für bestimmte Industrien oder spezifische Abwässer strengere Grenzwerte gelten können. Es ist wichtig, die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien zu konsultieren, um die genauen Werte für spezifische Anwendungen zu ermitteln.