In der Gemeinde Mühltal (Hessen) gilt die sogenannte Baumschutzsatzung. Nach dieser Satzung ist für das Fällen bestimmter Bäume eine Genehmigung erforderlich. Die wichtigsten Regelungen sind: **Genehmigungspflichtig sind:** - Laubbäume (wie Eiche, Buche, Ahorn, Linde, Esche, Kastanie, Ulme, Birke, Platane, Robinie, Walnuss, etc.) ab einem Stammumfang von 80 cm (gemessen in 1 Meter Höhe über dem Boden). - Nadelbäume (wie Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, etc.) ab einem Stammumfang von 100 cm (gemessen in 1 Meter Höhe über dem Boden). - Obstbäume sind in der Regel ausgenommen, außer Walnuss und Esskastanie, die als Laubbäume gelten. **Ausnahmen:** - Bäume, die im Rahmen der ordnungsgemäßen gärtnerischen Nutzung von Erwerbsobstgärten stehen. - Bäume, die aufgrund akuter Gefahr (z.B. Sturmschäden) gefällt werden müssen – hier ist jedoch meist eine nachträgliche Anzeige erforderlich. **Wichtige Hinweise:** - Die genauen Regelungen können sich ändern. Es empfiehlt sich, vor einer geplanten Fällung direkt bei der Gemeindeverwaltung Mühltal oder auf der [offiziellen Webseite der Gemeinde Mühltal](https://www.muehltal.de/) die aktuelle Baumschutzsatzung einzusehen oder nachzufragen. - Verstöße gegen die Baumschutzsatzung können mit Bußgeldern geahndet werden. **Fazit:** Für das Fällen größerer Laub- und Nadelbäume in Mühltal ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich. Die genauen Grenzwerte und Ausnahmen sind in der Baumschutzsatzung der Gemeinde geregelt.