Für welche Bäume ist in Mühltal, Hessen eine Fällgenehmigung erforderlich?

Antwort

In der Gemeinde Mühltal (Hessen) gilt die sogenannte Baumschutzsatzung. Nach dieser Satzung ist für das Fällen bestimmter Bäume eine Genehmigung erforderlich. Die wichtigsten Regelungen sind: **Genehmigungspflichtig sind:** - Laubbäume (wie Eiche, Buche, Ahorn, Linde, Esche, Kastanie, Ulme, Birke, Platane, Robinie, Walnuss, etc.) ab einem Stammumfang von 80 cm (gemessen in 1 Meter Höhe über dem Boden). - Nadelbäume (wie Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, etc.) ab einem Stammumfang von 100 cm (gemessen in 1 Meter Höhe über dem Boden). - Obstbäume sind in der Regel ausgenommen, außer Walnuss und Esskastanie, die als Laubbäume gelten. **Ausnahmen:** - Bäume, die im Rahmen der ordnungsgemäßen gärtnerischen Nutzung von Erwerbsobstgärten stehen. - Bäume, die aufgrund akuter Gefahr (z.B. Sturmschäden) gefällt werden müssen – hier ist jedoch meist eine nachträgliche Anzeige erforderlich. **Wichtige Hinweise:** - Die genauen Regelungen können sich ändern. Es empfiehlt sich, vor einer geplanten Fällung direkt bei der Gemeindeverwaltung Mühltal oder auf der [offiziellen Webseite der Gemeinde Mühltal](https://www.muehltal.de/) die aktuelle Baumschutzsatzung einzusehen oder nachzufragen. - Verstöße gegen die Baumschutzsatzung können mit Bußgeldern geahndet werden. **Fazit:** Für das Fällen größerer Laub- und Nadelbäume in Mühltal ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich. Die genauen Grenzwerte und Ausnahmen sind in der Baumschutzsatzung der Gemeinde geregelt.

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