Erhalte ich während einer Umschulung 68% meines Nettolohns für 5 Tage, wenn ich aktuell 4 Tage Teilzeit arbeite?

Antwort

In der Regel wird das Arbeitslosengeld oder die Unterstützung während einer Umschulung auf Basis des vorherigen Einkommens berechnet. Wenn du aktuell in Teilzeit arbeitest und 68% deines Nettolohns erhältst, bezieht dieser Prozentsatz auf dein vorheriges in Vollzeit. Wenn du also zurzeit 4 Tage in Teilzeit arbeitest und während der Umschulung 68% deines Nettolohns für 5 Tage erhalten möchtest, könnte es sein, dass die Berechnung auf deinem vorherigen Vollzeiteinkommen basiert. Es ist jedoch wichtig, dies direkt mit der Agentur für Arbeit zu klären, da individuelle Faktoren und Regelungen eine Rolle spielen können.

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