Wann muss dem LBA ein Halterwechsel angezeigt werden?

Antwort

Ein Halterwechsel muss dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Deutschland angezeigt werden, wenn sich der Eigentümer eines Luftfahrzeugs ändert. Dies ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Wechsel erforderlich. Der neue Halter muss die entsprechenden Unterlagen einreichen, um die Eintragung im Luftfahrzeugregister zu aktualisieren. Es ist wichtig, alle erforderlichen Informationen und Dokumente bereitzustellen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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