Die Meldung der Abfahrbereitschaft erfolgt in der Regel, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. **Vorhandensein der Zugpapiere**: Dies umfasst die Überprüfung, ob alle erforderlichen Dokumente, wie Piktogramme oder Zugdatenzettel für den Lokomotivführer, vorhanden sind. 2. **Abschluss aller Arbeiten**: Alle notwendigen Arbeiten am Zug, wie Wartungs- oder Reparaturarbeiten, müssen abgeschlossen sein. 3. **Beendete Bremsprobe**: Die Bremsprobe muss erfolgreich durchgeführt und dokumentiert sein, um die Sicherheit des Zuges zu gewährleisten. Sind diese Punkte erfüllt, kann die Meldung der Abfahrbereitschaft erfolgen.