Wie ist die Haftung bei Luftfracht, wenn der Schaden am Boden entsteht?

Antwort

Bei Luftfracht ist die Haftung für Schäden, die während des Transports entstehen, durch das Montrealer Übereinkommen geregelt. Dieses Übereinkommen legt fest, dass die Fluggesellschaft für Schäden an der Fracht haftet, die während des Transports, einschließlich der Zeit am Boden, entstehen. Wenn der Schaden also noch am Boden entsteht, bevor die Fracht in das Flugzeug geladen wird oder nachdem sie entladen wurde, kann die Fluggesellschaft dennoch haftbar gemacht werden, sofern der Schaden auf ein Verschulden der Airline oder ihrer Mitarbeiter zurückzuführen ist. Es gibt jedoch bestimmte Haftungsgrenzen und Ausschlüsse, die beachtet werden müssen. Beispielsweise kann die Haftung begrenzt sein, wenn die Fracht nicht ordnungsgemäß verpackt war oder wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen im Frachtvertrag und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen, um die spezifischen Haftungsfragen im Einzelfall zu klären.

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