Wer ist beim Transport schwerstbehinderter Erwachsener durch ein Busunternehmen von der Förderstätte nach Hause für das Ein- und Aussteigen zuständig?

Antwort

Für das Ein- und Aussteigen von schwerstbehinderten Erwachsenen beim Transport durch ein Busunternehmen – etwa von einer Förderstätte nach Hause – ist in der Regel das Busunternehmen beziehungsweise dessen Fahr zuständig. Das bedeutet, dieinnen und Fahrer oder speziell geschult Begleitpersonal beim sicheren Ein- und Ausstieg, insbesondere wenn Rollstühle, Hebebühnen oder andere Hilfsmittel benötigt werden. Die genauen Zuständigkeiten können jedoch je nach Vertrag, Träger (z. B. Sozialhilfeträger, Behindertenhilfe, Einrichtung) und individueller Vereinbarung variieren. Oft ist im Beförderungsvertrag oder in der Leistungsbeschreibung geregelt, ob und in welchem Umfang das Personal beim Ein- und Aussteigen unterstützt. In manchen Fällen kann auch zusätzliches Betreuungspersonal mitfahren. Wichtig ist: Die Sicherheit der Fahrgäste steht immer im Vordergrund. Wenn Unsicherheiten bestehen, sollte direkt beim Busunternehmen, der Einrichtung oder dem zuständigen Kostenträger (z. B. Sozialamt, Landschaftsverband) nachgefragt werden, wie die Unterstützung konkret geregelt ist.

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