Die Regelungen zur Arbeitszeit und Lenkzeit sind in der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 festgelegt. Grundsätzlich gilt: - Die maximale tägliche Lenkzeit beträgt 9, kann jedoch zweimal pro Woche auf 10 Stunden erhöht werden. - Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten. - Innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf die Lenkzeit insgesamt 90 Stunden nicht überschreiten. Zusätzlich gibt es Vorschriften zur Ruhezeit, die eingehalten werden müssen. Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden ist eine Pause von mindestens 45 Minuten erforderlich, es sei denn, es wird eine längere Ruhezeit eingelegt. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regelungen in deinem Land oder deiner Branche zu informieren, da es zusätzliche nationale Vorschriften geben kann.