Ratte im Keller des Mietshauses – was tun?

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**Eine Ratte im Keller ist kein „normaler Altbau-Nachteil“, sondern ein Mangel mit Gesundheits- und Hygienerisiko – du solltest den Vermieter bzw. die Hausverwaltung sofort schriftlich informieren und den Befall dokumentieren.** ## Was jetzt konkret wichtig ist Wenn du nur **eine** Ratte gesehen hast, kann das trotzdem auf ein größeres Problem hindeuten. Entscheidend ist nicht das einzelne Tier, sondern **warum es ins Haus kommt**: offene Zugänge, Müll, Futterquellen, defekte Abflüsse oder feuchte, ungenutzte Kellerräume. Für dich heißt das praktisch: **nicht selbst mit Gift experimentieren**, sondern den Befall sauber melden. In Mehrfamilienhäusern liegt die Ursache oft **nicht in deinem Kellerabteil allein**, sondern im Gemeinschaftsbereich oder an der Bausubstanz. ## So gehst du richtig vor 1. **Sichtung dokumentieren** Datum, Uhrzeit, Ort notieren. Wenn möglich Foto oder Video machen. Auch Kot, Nagespuren oder Löcher dokumentieren. 2. **Vermieter/Hausverwaltung sofort schriftlich informieren** Kurz, sachlich, mit Frist zur Reaktion. Wichtig ist die schriftliche Meldung per E-Mail oder Brief, nicht nur telefonisch. 3. **Hausmeister informieren, falls vorhanden** Das ersetzt die Meldung an den Vermieter nicht, beschleunigt aber oft die erste Kontrolle. 4. **Eigene Lebensmittel und Tierfutter nicht im Keller lagern** Auch Gelbe Säcke, Vogelfutter, Kompostmaterial, offene Kartons oder Textilien mit Essensresten vermeiden. 5. **Kellerabteil prüfen** Ritzen, Löcher, defekte Türen, offene Lüftungsschlitze oder Rohrdurchführungen fotografieren und melden. ## Was du nicht tun solltest - **Kein Rattengift auf eigene Faust auslegen** Das ist riskant für Kinder, Haustiere und andere Tiere. Außerdem löst es die Ursache nicht. - **Nicht nur abwarten** Bei Ratten wird aus einem kleinen Problem schnell ein größeres, wenn Zugänge und Futterquellen bleiben. - **Keine wilden Abdichtungen ohne Rücksprache** Wenn du nur ein Loch verschließt, suchen sich die Tiere oft einen anderen Weg. Erst Ursache klären, dann fachgerecht sichern. ## Wer ist zuständig In einem alten Mietshaus ist in der Regel **der Vermieter für die Beseitigung des Mangels im Gemeinschaftseigentum zuständig**. Dazu gehört typischerweise auch die Beauftragung einer Schädlingsbekämpfung, wenn der Befall nicht von einem einzelnen Mieter verursacht wurde. Der wichtige Unterschied: **Eine Maus im eigenen Kellerabteil** kann im Einzelfall noch ein lokales Problem sein. **Eine Ratte im Gemeinschaftskeller** spricht deutlich eher für ein Gebäude- oder Hygieneproblem, das der Vermieter organisieren muss. ## Praktisch sinnvoll in der Meldung Schreibe knapp: „Am [Datum] wurde im Keller des Hauses eine Ratte gesichtet. Zudem sind [Kot/Nagespuren/Löcher] aufgefallen. Ich bitte um kurzfristige Prüfung und Beseitigung des Mangels sowie Rückmeldung.“ ## Wann es dringend wird Besonders ernst ist es, wenn zusätzlich Folgendes auffällt: - mehrere Sichtungen in kurzer Zeit - Kot oder starker Geruch - angenagte Kabel oder Dämmung - offene Müllbereiche - Ratten auch im Hof, Treppenhaus oder an den Tonnen Dann besteht nicht nur Ekel, sondern ein **echtes Hygiene- und Gebäuderisiko**. ## Klare Empfehlung **Melde den Fund heute noch schriftlich, dokumentiere alles und lagere nichts Essbares im Keller.** Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, ist der nächste sinnvolle Schritt eine erneute schriftliche Fristsetzung.

Kategorie: Tiere Tags: Ratte Keller Mietshaus