Bedingungen für die Biohaltung von Legehennen in NRW.

Antwort

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gelten für die Biohaltung von Legehennen spezifische Vorschriften, die sich an den EU-Bio-Verordnungen orientieren. Die wichtigsten Bedingungen sind: 1. **Platzangebot**: Jede Henne muss mindestens 10 Quadratmeter Auslauf im Freien haben. Im Stall sind mindestens 1 Quadratmeter pro Henne erforderlich. 2. **Stallhaltung**: Die Ställe müssen gut belüftet und lichtdurchflutet sein. Es müssen Nester, Sitzstangen und geeignete Einstreu vorhanden sein. 3. **Fütterung**: Die Fütterung muss aus biologisch erzeugten Futtermitteln bestehen, die frei von synthetischen Zusatzstoffen sind. Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen ist verboten. 4. **Gesundheitsmanagement**: Ein präventives Gesundheitsmanagement ist erforderlich, um Krankheiten zu vermeiden. Der Einsatz von Antibiotika sollte auf ein Minimum beschränkt werden. 5. **Auslauf**: Die Hennen müssen Zugang zu einem Auslauf haben, der mit natürlichen Elementen wie Gras und Sträuchern ausgestattet ist. 6. **Zucht**: Es dürfen nur Rassen verwendet werden, die für die Biohaltung geeignet sind. Diese Bedingungen sollen das Wohl der Tiere fördern und eine artgerechte Haltung sicherstellen. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder Verbänden über aktuelle Regelungen und mögliche Änderungen zu informieren.

Kategorie: Tiere Tags: Biohaltung Legehennen NRW
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