Wann müssen Preislisten von Mobilfunkanbietern bereitgestellt werden?

Antwort

Mobilfunkanbieter sind gesetzlich verpflichtet, ihre Preislisten vor Vertragsabschluss bereitzustellen. Dies bedeutet, dass Kunden alle relevanten Informationen zu den Kosten und Gebühren einsehen können müssen, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen. Dies dient dazu, Transparenz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Kunden eine informierte Entscheidung treffen können.

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