Ja, die Rufnummernunterdrückung funktioniert grundsätzlich auch in Krankenhäusern und Arztpraxen. Wenn du von deinem eigenen Telefon aus mit aktivierter Rufnummernunterdrückung (z. B. durch Vorwahl von *31# oder entsprechende Einstellung im Handy) eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus anrufst, wird deine Nummer in der Regel nicht angezeigt. Allerdings gibt es einige Ausnahmen: 1. **Notrufnummern**: Bei Anrufen zu Notrufnummern (z. B. 112 oder 110) wird die Rufnummer in der Regel immer übermittelt, auch wenn sie unterdrückt wurde. 2. **Interne Telefonanlagen**: Manche Krankenhäuser oder Praxen nutzen spezielle Telefonanlagen, die versuchen können, unterdrückte Nummern anzuzeigen. Das ist aber in Deutschland aus Datenschutzgründen normalerweise nicht erlaubt. 3. **Rückruf durch Praxis/Krankenhaus**: Wenn du von einer Praxis oder einem Krankenhaus angerufen wirst, ist es üblich, dass deren Nummer unterdrückt wird, damit du nicht direkt zurückrufen kannst. Fazit: In den meisten Fällen bleibt deine Nummer auch beim Anruf in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus unterdrückt, sofern du die Funktion korrekt aktiviert hast.