Funktioniert Rufnummerunterdrückung in Krankenhäusern oder Arztpraxen?

Antwort

Ja, die Rufnummernunterdrückung funktioniert grundsätzlich auch in Krankenhäusern und Arztpraxen. Wenn du von deinem eigenen Telefon aus mit aktivierter Rufnummernunterdrückung (z. B. durch Vorwahl von *31# oder entsprechende Einstellung im Handy) eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus anrufst, wird deine Nummer in der Regel nicht angezeigt. Allerdings gibt es einige Ausnahmen: 1. **Notrufnummern**: Bei Anrufen zu Notrufnummern (z. B. 112 oder 110) wird die Rufnummer in der Regel immer übermittelt, auch wenn sie unterdrückt wurde. 2. **Interne Telefonanlagen**: Manche Krankenhäuser oder Praxen nutzen spezielle Telefonanlagen, die versuchen können, unterdrückte Nummern anzuzeigen. Das ist aber in Deutschland aus Datenschutzgründen normalerweise nicht erlaubt. 3. **Rückruf durch Praxis/Krankenhaus**: Wenn du von einer Praxis oder einem Krankenhaus angerufen wirst, ist es üblich, dass deren Nummer unterdrückt wird, damit du nicht direkt zurückrufen kannst. Fazit: In den meisten Fällen bleibt deine Nummer auch beim Anruf in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus unterdrückt, sofern du die Funktion korrekt aktiviert hast.

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