Der Bau und Betrieb einer Zeitreisemaschine ist aktuell rein hypothetisch, da Zeitreisen nach heutigem Stand der Wissenschaft nicht möglich sind. Dennoch kann man sich überlegen, gegen welche Gesetze ein solches Vorhaben theoretisch verstoßen könnte, wenn es technisch möglich wäre: 1. **Gefährdung der öffentlichen Sicherheit**: Der Bau einer Zeitreisemaschine könnte als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung angesehen werden, insbesondere wenn von ihr unbekannte Risiken ausgehen. 2. **Strafgesetzbuch (StGB)**: Je nach Nutzung könnten Straftaten wie Diebstahl, Betrug, Mord oder andere Delikte begangen werden, indem man in die Vergangenheit oder Zukunft reist und dort handelt. Auch das Verändern historischer Ereignisse könnte strafrechtlich relevant sein. 3. **Wissenschafts- und Technikrecht**: Der Bau könnte gegen Vorschriften zum Umgang mit gefährlichen Stoffen, Strahlenschutzgesetze oder das Gentechnikgesetz verstoßen, falls solche Technologien verwendet werden. 4. **Patentrecht und Urheberrecht**: Die Nutzung von Technologien oder Wissen aus der Zukunft könnte gegen bestehende Schutzrechte verstoßen. 5. **Völkerrecht**: Zeitreisen könnten internationale Abkommen verletzen, insbesondere wenn sie grenzüberschreitend oder mit Auswirkungen auf andere Staaten erfolgen. 6. **Datenschutz und Persönlichkeitsrechte**: Das Wissen um zukünftige oder vergangene Ereignisse könnte gegen Datenschutzgesetze und Persönlichkeitsrechte verstoßen. 7. **Naturgesetze**: Zeitreisen würden gegen die bekannten physikalischen Gesetze (z.B. Kausalitätsprinzip) verstoßen, was aber kein juristisches, sondern ein naturwissenschaftliches Problem ist. Fazit: Da Zeitreisen aktuell nicht möglich sind, gibt es keine spezifischen Gesetze, die sich explizit darauf beziehen. Im hypothetischen Fall würden jedoch zahlreiche bestehende Gesetze und Vorschriften betroffen sein, abhängig davon, wie die Zeitreisemaschine gebaut und genutzt wird.