Muss jeder Personenaufzug eine Brandfallsteuerung haben und wie muss Installation und Handhabung erfolgen?

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Nein. **Nicht jeder Personenaufzug** muss automatisch eine Brandfallsteuerung haben. Ob sie erforderlich ist, hängt in Deutschland vor allem von **Gebäudeart, Landesbauordnung, Sonderbauvorschriften, Brandschutzkonzept und ggf. der Baugenehmigung** ab. Eine generelle Pflicht für *alle* Personenaufzüge lässt sich so nicht ableiten. Für Hochhäuser und bestimmte Sonderbauten können sich solche Anforderungen aber sehr wohl ergeben. ([vdi.de](https://www.vdi.de/mitgliedschaft/vdi-richtlinien/details/vdi-6017-aufzuege-steuerungen-fuer-den-brandfall)) Wichtig ist die Unterscheidung: - **normaler Personenaufzug**: dient grundsätzlich **nicht** der Flucht im Brandfall; üblich ist „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“. ([bgbau.de](https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/aufzug-im-brandfall-nicht-benutzen)) - **Aufzug mit Brandfallsteuerung**: fährt bei Brandmeldung automatisch in eine festgelegte Haltestelle bzw. aus der Gefahrenzone. Die VDI beschreibt solche Steuerungen ausdrücklich für Personen- und Lastenaufzüge. ([vdi.de](https://www.vdi.de/mitgliedschaft/vdi-richtlinien/details/vdi-6017-aufzuege-steuerungen-fuer-den-brandfall)) - **Feuerwehraufzug**: Sonderfall mit deutlich weitergehenden Anforderungen nach DIN EN 81-72; das ist nicht dasselbe wie ein normaler Aufzug mit Brandfallsteuerung. ([vdi.de](https://www.vdi.de/mitgliedschaft/vdi-richtlinien/details/vdi-3809-blatt-2-pruefung-gebaeudetechnischer-anlagen-feuerwehraufzuege-1)) Zur **Installation und Handhabung** gilt im Grundsatz: 1. Die Auslösung erfolgt in der Regel über das **Brandschutz-/Brandmeldekonzept**, oft durch Ansteuerung aus der **Brandmeldeanlage**. ([vdi.de](https://www.vdi.de/mitgliedschaft/vdi-richtlinien/details/vdi-6017-aufzuege-steuerungen-fuer-den-brandfall)) 2. Der Aufzug fährt dann in eine **definierte Bestimmungshaltestelle** oder aus dem betroffenen Bereich heraus und wird der normalen Nutzung entzogen. ([vdi.de](https://www.vdi.de/mitgliedschaft/vdi-richtlinien/details/vdi-6017-aufzuege-steuerungen-fuer-den-brandfall)) 3. Planung, Schnittstellen, Betriebsweise und Prüfungen müssen mit **Aufzugsplaner, Brandschutzplaner, Errichter, Prüfsachverständigen/ZÜS und Bauaufsicht** abgestimmt sein; maßgeblich sind insbesondere das **Brandschutzkonzept**, die **Landesbauordnung** und ggf. eingeführte technische Baubestimmungen. ([bauministerkonferenz.de](https://bauministerkonferenz.de/default.aspx?id=991&o=986O991)) 4. Die Bedienung im Ereignisfall darf **nicht improvisiert** werden; sie muss dokumentiert, beschildert und in den Betriebsablauf eingebunden sein. Für normale Aufzüge bleibt der Grundsatz bestehen: **im Brandfall nicht benutzen**. ([bgbau.de](https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/aufzug-im-brandfall-nicht-benutzen)) Kurz gesagt: **Eine pauschale Ja-Antwort ist falsch

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