Welcher Mindestabstand zwischen zwei Brückenstützpfeilern ist erforderlich, wenn darunter zwei Eisenbahngleise verlaufen?
Antwort vomEinen festen „Mindestabstand zwischen zwei Stützpfeilern“ gibt es dafür nicht allein wegen „zwei Gleisen“ – maßgebend sind die **freizuhaltenden Lichtraumprofile** der Bahn, die **Sicherheitsräume** sowie die **zulässigen Abstände von Bauwerken zur Gleisachse** nach den einschlägigen Regelwerken (in Deutschland u. a. DB-Richtlinien/EBO). Der erforderliche Pfeilerabstand ergibt sich daher aus der konkreten Geometrie (Gleisabstand, Kurve/Überhöhung, Geschwindigkeit, Oberleitung ja/nein, Wartungswege, Entwässerung, Bauzustände). Als grobe Praxisorientierung (ohne Gewähr, nicht als Planungswert): - **Pfeiler im Gleisbereich sind in der Regel zu vermeiden**; üblich ist, die Stützen **außerhalb** der beidseitig freizuhaltenden Bereiche anzuordnen. - Bei **zwei Gleisen** liegt die „kritische Breite“, die frei zu halten ist, typischerweise bei **Gleisabstand (oft ca. 4,0 m)** plus beidseitigen Sicherheits-/Lichtraum-Zuschlägen, sodass man in der Praxis häufig bei **deutlich über 10 m** freier Breite landet, bevor überhaupt ein Pfeiler stehen darf. Der tatsächlich erforderliche Wert kann aber je nach Strecke deutlich abweichen. Verbindlich ist das nur über die zuständige Infrastruktur (in DE: **DB InfraGO**) und die anzuwendenden Normen/Richtlinien. DB InfraGO: https://www.dbinfrago.com/ EBO (Gesetzestext): https://www.gesetze-im-internet.de/ebo/