Welchen kleinsten Halbmesser kann ein Personenwagen der Deutschen Bahn befahren?

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**Einen einheitlichen „kleinsten Halbmesser aller DB‑Personenwagen“ gibt es nicht; je nach Bauart liegt er unterschiedlich. Für normale DB‑Reisezugwagen ist 120 m ein typischer Mindestwert, und genau ab Werten über 35 m muss dieser überhaupt am Wagen angeschrieben werden.** ([bahninfos.com](https://bahninfos.com/anschriften-an-nebenfahrzeuge-nomenklatur/)) ## Entscheidend ist der Wagentyp Bei der Bahn ist der „kleinste Halbmesser“ der kleinste befahrbare Bogenradius eines konkreten Fahrzeugs, nicht einer ganzen Fahrzeuggruppe. Die DB führt auf ihrer Seite zu Reisezug- und Personenwagen viele verschiedene Bauarten separat auf, etwa Doppelstockwagen, Autozug-Wagen oder Intercity‑2‑Wagen. ([deutschebahn.com](https://www.deutschebahn.com/de/hidden_notfallmanagement/notfallmanagement/Reisezug-und-Personenwagen-6898138)) Die allgemeine DB-/Eisenbahn-Anschriftenregel dazu lautet: Bei Drehgestellwagen ist die Anschrift nur nötig, wenn der kleinste befahrbare Halbmesser **größer als 35 m** ist; als Beispiel wird dort **120 m** gezeigt. Das ist wichtig, weil es zeigt: 35 m ist nicht der typische Wert eines Personenwagens, sondern nur die Schwelle, ab der die Kennzeichnung vorgeschrieben ist. ([bahninfos.com](https://bahninfos.com/anschriften-an-nebenfahrzeuge-nomenklatur/)) ## Praktische Antwort Wenn du nach dem **kleinsten üblichen Halbmesser eines DB‑Personenwagens** fragst, ist **120 m** die belastbarste kurze Antwort. Dieser Wert taucht in DB-nahen Unterlagen als typischer Mindestbogenradius auf und passt zu konventionellen Reisezugwagen deutlich besser als extrem kleine Radien aus Werks- oder Sonderfahrzeugen. ([bahninfos.com](https://bahninfos.com/anschriften-an-nebenfahrzeuge-nomenklatur/)) Der wichtige Unterschied ist also: - **35 m** = Grenze, ab der der Wert angeschrieben werden muss - **120 m** = realistischer typischer Mindestbogenradius normaler DB‑Personenwagen/Drehgestellwagen ([bahninfos.com](https://bahninfos.com/anschriften-an-nebenfahrzeuge-nomenklatur/)) Wenn man es ganz streng formuliert, lässt sich ohne Nennung einer **konkreten Wagenbauart** kein einzelner absoluter DB‑Bestwert angeben.