Machstellung bezeichnet die tatsächliche Möglichkeit, auf eine Sache oder ein Recht unmittelbar einzuwirken oder darüber zu verfügen.
Eine Holländer Windmühle ist eine spezielle Bauform der Windmühle, die sich im 16. und 17. Jahrhundert vor allem in den Niederlanden verbreitet hat. Ihr Hauptmerkmal ist das feststehende Mühlenhaus mit einer drehbaren Kappe (Haube) auf dem Dach. Hier die Funktionsweise und Besonderheiten im Überblick: **Funktionsweise:** 1. **Windkraftnutzung:** Die großen Flügel (Segel) der Mühle fangen den Wind ein und setzen ihn in eine Drehbewegung um. 2. **Drehbare Kappe:** Anders als bei älteren Bockwindmühlen, bei denen das ganze Gebäude gedreht werden musste, wird bei der Holländer Windmühle nur die Kappe mit den Flügeln in den Wind gedreht. Das geschieht meist mit einem Steuerrad oder einer Windrose. 3. **Kraftübertragung:** Die Drehbewegung der Flügel wird über eine Welle und Zahnräder ins Innere der Mühle geleitet. 4. **Mahlwerk:** Im Inneren treibt die Mechanik Mahlsteine oder andere Maschinen an, z.B. zum Mahlen von Getreide, Sägen von Holz oder Pumpen von Wasser. **Besonderheiten:** - **Effizienz:** Durch die drehbare Kappe kann die Mühle optimal auf den Wind ausgerichtet werden, was die Effizienz steigert. - **Stabilität:** Das massive, meist gemauerte Unterhaus bietet mehr Platz und Stabilität als ältere Mühlentypen. - **Vielseitigkeit:** Holländer Windmühlen wurden nicht nur zum Mahlen von Getreide, sondern auch für viele andere Zwecke genutzt, z.B. als Säge-, Öl- oder Pumpmühlen. - **Architektur:** Sie sind oft mehrstöckig und bieten Platz für Lagerung und Verarbeitung. **Fazit:** Die Holländer Windmühle war ein bedeutender technischer Fortschritt, weil sie durch die drehbare Kappe effizienter und vielseitiger als frühere Windmühlen war. Sie ist ein Symbol für die niederländische Ingenieurskunst und prägt bis heute das Landschaftsbild der Niederlande. Weitere Informationen findest du z.B. auf [Wikipedia: Holländerwindmühle](https://de.wikipedia.org/wiki/Holl%C3%A4nderwindm%C3%BChle).
Machstellung bezeichnet die tatsächliche Möglichkeit, auf eine Sache oder ein Recht unmittelbar einzuwirken oder darüber zu verfügen.