Bis wann müssen Haushalte mit über 6000 kWh Stromverbrauch oder PV-Anlagen über 7 kW ausgestattet werden?

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**Für Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch und für PV-Anlagen über 7 kW gibt es keinen festen individuellen Stichtag wie „bis 2025 bei jedem Haushalt“, sondern gesetzliche Rollout-Quoten: 90 % der Pflichteinbaufälle müssen bis Ende 2032 mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein.** ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/1099028)) ## Entscheidend ist der Unterschied zwischen Pflichtfall und Einzelfrist Mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch und PV-Anlagen mit **über 7 kW** sind klare **Pflichteinbaufälle**. Das heißt: Der Messstellenbetreiber muss dort grundsätzlich ein intelligentes Messsystem einbauen. ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/_faq/Ablauf_RollOut_table.html)) Das Gesetz arbeitet aber nicht so, dass jeder einzelne betroffene Haushalt bis zu einem bestimmten Kalenderdatum zwingend schon umgerüstet sein muss. Stattdessen gelten **Ausbauquoten** für die Messstellenbetreiber. Nach Angaben der Bundesnetzagentur mussten bis **31. Dezember 2025** zunächst **mindestens 20 %** bestimmter Pflichtfälle ausgerollt sein; am Ende müssen **90 % bis 31. Dezember 2032** ausgestattet sein. ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/1099028)) ## Was das praktisch für dich bedeutet Wenn dein Haushalt über 6.000 kWh liegt oder deine PV-Anlage größer als 7 kW ist, **gehörst du zur Pflichtgruppe**. Du musst also grundsätzlich damit rechnen, dass ein Smart Meter kommt. ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/_faq/Ablauf_RollOut_table.html)) **Einen Anspruch darauf, dass genau deine Messstelle schon bis Ende 2025 oder 2026 umgerüstet sein muss, gibt es daraus aber nicht.** Der konkrete Zeitpunkt hängt davon ab, wann dein zuständiger Messstellenbetreiber deine Messstelle im Rollout einplant. Das ist der Punkt, den viele Übersichten unklar erklären. ## Wichtiger Praxispunkt Der Messstellenbetreiber muss dich **spätestens drei Monate vor dem Einbau** informieren; wenn dafür deine Wohnung oder dein Haus betreten werden muss, folgt **spätestens zwei Wochen vorher** noch eine weitere Benachrichtigung. ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/_faq/Ablauf_RollOut_table.html)) Kurz gesagt: **Pflichtgruppe ja, persönlicher Endtermin nein – maßgeblich ist derzeit vor allem das Ziel „90 % bis Ende 2032“.** ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/1099028))

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