Welche Alarmierungsanlagen gelten nach BHE-Richtlinie als Hausalarmanlagen?

Antwort vom

**Nach BHE-Richtlinie werden Alarmierungsanlagen dann als Hausalarmanlagen bezeichnet, wenn sie Personen *innerhalb* eines Gebäudes vor einer Gefahr warnen – typischerweise vor Brand oder Rauch – und gerade *keine* vollwertige Brandmeldeanlage im normativen Sinn sind.** ([bhe.de](https://www.bhe.de/fachthemen/normen-und-richtlinien/bhe-richtlinien-1/hausalarmanlagen-haa)) Entscheidend ist also der Zweck: **interne Warnung der anwesenden Personen**, nicht die automatische Alarmweiterleitung an die Feuerwehr. Genau darin liegt der praktische Unterschied zur Brandmeldeanlage. ([bhe.de](https://www.bhe.de/_Resources/Persistent/0/3/1/6/03167ceea676b80855915bd46d11749fae73dae5/haa_typ_a_version_07_2015_1%281%29.pdf)) ## Was darunter fällt Als Hausalarmanlage gelten nach der BHE-Systematik Anlagen zur **örtlichen Alarmierung in baulichen Anlagen**, etwa mit Handfeuermeldern, Rauchmeldern und akustischen Signalgebern. Sie sollen eine schnelle Räumung auslösen, nicht primär externe Hilfe aufschalten. ([bhe.de](https://www.bhe.de/_Resources/Persistent/f/4/5/2/f4529a200875c11e9c7e59f0e91487af6bf101fe/10%20Kapitel_Hausalarmanlagen.pdf)) ## Wichtiger Unterschied Viele verwechseln Hausalarmanlage und Brandmeldeanlage. **Eine Hausalarmanlage ist funktional eine interne Warnanlage; eine Brandmeldeanlage erfüllt weitergehende normative Anforderungen und ist oft auf die Feuerwehr aufgeschaltet.** ([bhe.de](https://www.bhe.de/_Resources/Persistent/0/3/1/6/03167ceea676b80855915bd46d11749fae73dae5/haa_typ_a_version_07_2015_1%281%29.pdf)) Ein wenig bekannter Punkt: Die frühere BHE-Richtlinie zu Hausalarmanlagen gilt heute fachlich als Vorläufer der Brandwarnanlage nach DIN VDE V 0826-2. Das ist wichtig, weil ältere Unterlagen oft noch von „Hausalarmanlage“ sprechen, obwohl heute häufiger „Brandwarnanlage“ verwendet wird. ([brandwarn.de](https://brandwarn.de/brandwarnanlage/))