Der Satz "die umstrittenen Betriebsmittel sind nur unteilbar nutzbar" bedeutet, dass die betreffenden Betriebsmittel, über deren Nutzung oder Besitz es möglicherweise Meinungsverschiedenheiten gibt, nur als Ganzes verwendet werden können. Sie können nicht in kleinere Teile aufgeteilt oder separat genutzt werden. Das könnte beispielsweise auf Maschinen oder Anlagen zutreffen, die nur in ihrer Gesamtheit funktionsfähig sind und nicht in Einzelteilen verwendet werden können.