Der Manteltarifvertrag für den Großhandel in Baden-Württemberg regelt verschiedene Aspekte des Arbeitsverhältnisses, einschließlich der Regelungen zur vorgezogenen Rente. In der Regel können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig in Rente gehen, wobei die genauen Bedingungen, wie etwa das Mindestalter oder die erforderlichen Versicherungsjahre, im Tarifvertrag festgelegt sind. Es ist wichtig, die spezifischen Paragraphen des Manteltarifvertrags zu konsultieren, um die genauen Regelungen zur vorgezogenen Rente zu verstehen. Diese können auch von den jeweiligen Tarifparteien, wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, ausgehandelt werden. Bei weiteren Fragen oder zur Klärung individueller Situationen kann es hilfreich sein, sich direkt an die Personalabteilung oder die zuständige Gewerkschaft zu wenden.