Eine Empfehlung des Staates an die Tarifpartner ist in der Regel der sogenannte "Tarifvertrag". Der Staat kann durch Institutionen wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder durch den Gesetzgeber Rahmenbedingungen setzen, die die Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften unterstützen. Diese Empfehlungen können sich auf Mindestlöhne, Arbeitszeiten oder andere arbeitsrechtliche Aspekte beziehen, um faire Arbeitsbedingungen zu fördern.