Zu welchem Zeitpunkt muss man eine Ansässigkeitsbescheinigung ausfüllen?

Antwort

Eine Ansässigkeitsbescheinigung muss in der Regel dann ausgefüllt und vorgelegt werden, wenn du Einkünfte aus dem Ausland beziehst und von einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) profitieren möchtest. Sie dient als Nachweis gegenüber der ausländischen Steuerbehörde, dass du in Deutschland (oder einem anderen Land) steuerlich ansässig bist. Der genaue Zeitpunkt hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab, typischerweise: - **Vor Auszahlung der Einkünfte:** Oft verlangt der ausländische Vertragspartner oder die ausländische Steuerbehörde die Ansässigkeitsbescheinigung, bevor eine Zahlung erfolgt oder eine Quellensteuer reduziert/vermieden werden kann. - **Bei Antrag auf Erstattung:** Wenn bereits eine ausländische Quellensteuer einbehalten wurde, benötigst du die Bescheinigung, um eine Erstattung zu beantragen. - **Regelmäßig jährlich:** In vielen Fällen muss die Bescheinigung jährlich erneuert und vorgelegt werden. Die Bescheinigung wird in Deutschland in der Regel vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Das entsprechende Formular ist meist das "Antrag auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung" (z.B. Formular "Bescheinigung EU/EWR" oder "Bescheinigung nach DBA"). **Fazit:** Du solltest die Ansässigkeitsbescheinigung immer dann ausfüllen (bzw. beim Finanzamt beantragen), wenn du Einkünfte aus dem Ausland erhältst und steuerliche Vorteile nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen möchtest – idealerweise vor der ersten Auszahlung oder spätestens vor Antrag auf Erstattung der Quellensteuer.

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