Ja, bei einer unentgeltlichen Übertragung kann die Verteilungsbegünstigung auf drei Jahre in Anspruch genommen werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt insbesondere im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wo unter bestimmten Bedingungen eine Verteilung des Wertes über mehrere Jahre möglich ist. Es ist jedoch ratsam, sich im Einzelfall von einem Steuerberater oder Fachanwalt beraten zu lassen, um die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu klären.