Die Frage, ob der Kanton Bern im Zuge der Abschaffung des Eigenmietwerts eine zusätzliche Steuer auf Zweitliegenschaften ermöglichen soll, ist politisch und gesellschaftlich umstritten. Hier...
Im Kanton Bern setzt sich der Versicherungsabzug bei den Steuern aus verschiedenen Komponenten zusammen. Grundsätzlich können folgende Versicherungsprämien abgezogen werden: 1. **Krankenversicherung**: Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung sowie für Zusatzversicherungen. 2. **Unfallversicherung**: Prämien für die obligatorische Unfallversicherung. 3. **Lebens- und Invalidenversicherung**: Beiträge zu Lebensversicherungen und Invalidenversicherungen können ebenfalls abgezogen werden. 4. **Pensionskassen**: Einzahlungen in die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) sind abziehbar. Die genauen Abzugshöhen und -grenzen können variieren, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Steuerverwaltung des Kantons Bern zu konsultieren oder sich direkt bei einem Steuerberater zu informieren.
Die Frage, ob der Kanton Bern im Zuge der Abschaffung des Eigenmietwerts eine zusätzliche Steuer auf Zweitliegenschaften ermöglichen soll, ist politisch und gesellschaftlich umstritten. Hier...
Ja, die Kosten für die Versicherung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) können in bestimmten Fällen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das ist jedoch davon abhä...