Welcher USt-Satz für Süßigkeiten gilt in Italien?

Antwort

In Italien gilt für Süßigkeiten in der Regel der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 10 %. Es gibt jedoch Ausnahmen, und bestimmte Produkte können einem anderen Steuersatz unterliegen. Es ist ratsam, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen, da sich Steuersätze ändern können.

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