Was beinhaltet das Unternehmensteuerreformgesetz 2008?

Antwort

Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG 2008) in Deutschland brachte mehrere wesentliche Änderungen im Steuerrecht mit sich. Hier sind einige der wichtigsten Punkte: 1. **Senkung des Körperschaftsteuersatzes**: Der Körperschaftsteuersatz wurde von 25 % auf 15 % gesenkt. 2. **Einführung der Zinsschranke**: Die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen wurde eingeschränkt, um Gewinnverlagerungen ins Ausland zu verhindern. 3. **Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen**: Bestimmte Finanzierungsaufwendungen wurden teilweise der Gewerbesteuer hinzugerechnet. 4. **Thesaurierungsbegünstigung**: Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, wurden steuerlich begünstigt. 5. **Reform der Verlustverrechnung**: Änderungen bei der Verrechnung von Verlusten, insbesondere bei der Mindestbesteuerung. 6. **Änderungen bei der Besteuerung von Personengesellschaften**: Einführung der sogenannten "Abgeltungsteuer" auf Kapitalerträge. Diese Reform zielte darauf ab, die steuerliche Belastung von Unternehmen zu senken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Steuerrechts zu verbessern. Weitere Details können im Gesetzestext und den dazugehörigen Erläuterungen nachgelesen werden.

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