Steuerrückstellungen zählen in der Regel zu den planmäßigen Rückstellungen. Sie werden gebildet um zukünftige Steuerverpflichtungen, die aus dem laufenden Geschäftsbetrieb resultieren, abzudecken. Da diese Verpflichtungen in der Regel vorhersehbar sind und auf den erwarteten steuerlichen Ergebnissen basieren, fallen sie unter die planmäßigen Rückstellungen.