Steuerrückstellungen sind in der Regel keine planmäßigen Rückstellungen, sondern gehören zu den ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden gebildet, um zukünftige Steuerverpflichtungen abzudecken, die aufgrund von laufenden oder bevorstehenden Steuerprüf oder -änderungen können. Planmäßige Rückstellungen hingegen beziehen sich auf bestimmte, vorhersehbare Aufwendungen, wie zum Beispiel für Pensionsverpflichtungen oder Instandhaltungsrückstellungen.