Können bestandskräftige Steuerbescheide nachträglich geändert werden, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zur rechtzeitigen Erklärung war?

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Ja, bestandskräftige Steuerbescheide können unter bestimmten Umständen nachträglich geändert werden. Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage war, rechtzeitig eine Steuererklärung abzugeben oder Einspruch einzulegen, kann dies als "unverschuldete Fristversäumnis" gelten. In solchen Fällen kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden. Dieser Antrag muss innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden und die Gründe für die Versäumnis müssen glaubhaft gemacht werden, z.B. durch ärztliche Atteste. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen an einen Steuerberater oder direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden, um die genauen Schritte und erforderlichen Nachweise zu klären.

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