Verheiratet, aber getrennt lebend zu sein, hat sowohl steuerliche als auch beziehungsbezogene Auswirkungen: **Steuervorteile:** - Sobald Ehepartner offiziell als „dauernd getrennt lebend“... [mehr]
Die sechs Tatbestandsvoraussetzungen für den Sonderausgabenabzug des Unterhalts an getrennte Ehegatten sind: 1. **Trennung**: Es muss eine Trennung zwischen den Ehegatten vorliegen, die durch eine dauerhafte Trennung gekennzeichnet ist. 2. **Unterhaltszahlung**: Es müssen tatsächlich Unterhaltszahlungen geleistet werden, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. 3. **Zahlung an den Ehegatten**: Die Zahlungen müssen an den getrennt lebenden Ehegatten erfolgen. 4. **Höhe der Zahlungen**: Die Höhe der geleisteten Unterhaltszahlungen muss den steuerlichen Vorgaben entsprechen und darf bestimmte Höchstbeträge nicht überschreiten. 5. **Eheliche Gemeinschaft**: Es darf keine Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft geben, was bedeutet, dass die Trennung nicht nur vorübergehend sein darf. 6. **Nachweis der Zahlungen**: Der Steuerpflichtige muss in der Lage sein, die geleisteten Zahlungen nachzuweisen, beispielsweise durch Kontoauszüge oder andere Dokumente. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Unterhalt steuerlich als Sonderausgabe abgezogen werden kann.
Verheiratet, aber getrennt lebend zu sein, hat sowohl steuerliche als auch beziehungsbezogene Auswirkungen: **Steuervorteile:** - Sobald Ehepartner offiziell als „dauernd getrennt lebend“... [mehr]