Welche Rechnungsnummer bei Steuerrückzahlungen angeben?

Antwort

Bei Steuerrückzahlungen gibt es keine spezifische Rechnungsnummer, die angegeben werden muss, da es sich um eine Rückzahlung von bereits gezahlten Steuern handelt und nicht um eine Rechnung im klassischen Sinne. In der Regel solltest du jedoch die Steuer-Identifikationsnummer oder die Steuernummer angeben, um die Rückzahlung korrekt zuordnen zu können. Es ist auch hilfreich, den Zeitraum oder das Jahr zu erwähnen, auf das sich die Rückzahlung bezieht. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, direkt beim zuständigen Finanzamt nachzufragen.

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