Zu den pauschalversteuerten Bezügen gehören unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen in Deutschland unter anderem: 1. **Sachzuwendungen**: Zum Beispiel Geschenke an Mitarbeiter bis zu einem bestimmten Wert. 2. **Fahrtkostenzuschüsse**: Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Fahrtkosten des Arbeitnehmers für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. 3. **Verpflegungszuschüsse**: Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Verpflegungskosten des Arbeitnehmers. 4. **Betriebliche Altersvorsorge**: Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge. 5. **Erholungsbeihilfen**: Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Erholungskosten des Arbeitnehmers. Die genauen Voraussetzungen und Grenzen für die Pauschalversteuerung sind im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen: [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de).