Vor 2009 wurden Mieteinnahmen aus Containern in Deutschland grundsätzlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) versteuert. Diese Einkünfte mussten in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und unterlagen der individuellen Einkommensteuer des Steuerpflichtigen. Die Einnahmen wurden um die damit verbundenen Werbungskosten (z.B. Abschreibungen, Reparaturkosten, Finanzierungskosten) gemindert, sodass nur der verbleibende Überschuss der Besteuerung unterlag. Es ist jedoch ratsam, für spezifische steuerliche Fragen und historische Regelungen einen Steuerberater zu konsultieren, da steuerliche Vorschriften komplex und Änderungen unterworfen sind.