Die Messlofferpauschale (auch als "Messekostenpauschale" bekannt) ist in Deutschland nicht direkt unter § 35a EStG (Einksteuergesetz) absetzbar § 35a EStG bezieht sich auf Steuerermäßigungen haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Messekosten fallen in der Regel nicht unter diese Kategorie. Messekosten können jedoch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Das bedeutet, dass sie im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder selbständiger Tätigkeit geltend gemacht werden können. Für detaillierte und individuelle Beratung sollte ein Steuerberater konsultiert werden.