Wird bei geringfügig entlohnten Beschäftigten eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt?

Antwort

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber) wird in der Regel keine Lohnsteuerbescheinigung erstellt, da diese Beschäftigungen pauschal besteuert werden. Die Pauschalsteuer wird vom Arbeitgeber direkt an die Minijob-Zentrale abgeführt. Eine Lohnsteuerbescheinigung ist nur dann erforderlich, wenn der Minijob nicht pauschal, sondern nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen des Arbeitnehmers besteuert wird.

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