Bei deinem Vertrag solltest du die Anzahl der Kinderfreibeträge angeben, die dir zustehen. In Deutschland gibt es für jedes Kind einen Kinderfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen min... [mehr]
Auf dem Lohnzettel steht „Kinder-PV“ für „Kinderanteil an der Pflegeversicherung“. In Deutschland gibt es bei der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag für Kinderlose: Wer keine Kinder hat, zahlt einen höheren Beitrag. Wer mindestens ein Kind hat, zahlt einen geringeren Beitragssatz. Der „Kinder-PV“-Vermerk auf dem Lohnzettel zeigt also an, dass du als Arbeitnehmer*in mit Kind(ern) den ermäßigten Beitragssatz zur Pflegeversicherung bekommst. Meistens wird dabei auch die Anzahl der berücksichtigten Kinder angegeben. Weitere Informationen findest du z. B. auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber/finanzierung-der-pflege/pflegeversicherung-beitrag.html
Bei deinem Vertrag solltest du die Anzahl der Kinderfreibeträge angeben, die dir zustehen. In Deutschland gibt es für jedes Kind einen Kinderfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen min... [mehr]
Eltern, die ihre Kinder in die Steuererklärung aufnehmen, profitieren von mehreren Vorteilen: 1. **Kindergeld**: Eltern erhalten für jedes Kind monatlich Kindergeld, das steuerfrei ist und... [mehr]