Nein, die Kapitalsteuer und die Grunderwerbsteuer sind zwei unterschiedliche Steuerarten. Die **Kapitalsteuer** ist Steuer, die auf das Kapital eines Unternehmens erhoben wird. Sie wird in einigen Ländern auf das Eigenkapital von Unternehmen erhoben und kann je nach Land und spezifischen Regelungen variieren. Die **Grunderwerbsteuer** hingegen ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien anfällt. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und ist in Deutschland beispielsweise eine Ländersteuer, deren Höhe je nach Bundesland unterschiedlich sein kann. Beide Steuern haben unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Anwendungsbereiche.