Nein, die Kapitalsteuer und die Erwerbssteuer sind unterschiedliche Steuerarten. Die Kapitalsteuer, auch Vermögenssteuer genannt, wird auf das Vermögen von natürlichen Personen und juristischen Personen erhoben. Sie ist in einigen Ländern, wie der Schweiz, üblich und wird auf das Nettovermögen erhoben, das heißt, das Vermögen abzüglich der Schulden. Die Erwerbssteuer hingegen bezieht sich auf Steuern, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Einkommen oder Vermögen anfallen. Ein Beispiel dafür ist die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf von Immobilien erhoben wird. Es handelt sich also um zwei verschiedene Steuerarten, die auf unterschiedliche Grundlagen erhoben werden.