Wie und wann melde ich die Kaffeesteuer für 6 Pfund gemahlenen Kaffee aus den Niederlanden an?

Antwort

Wenn du 6 Pfund (ca. 2,7 kg) gemahlenen Kaffee aus den Niederlanden nach Deutschland schicken lassen möchtest, musst du die Kaffeesteuer anmelden und abführen, da Kaffee in Deutschland steuerpflichtig ist. Hier die wichtigsten Informationen: **1. Wo meldest du die Kaffeesteuer an?** Die Kaffeesteuer wird beim zuständigen Hauptzollamt angemeldet. Welches Hauptzollamt für dich zuständig ist, richtet sich nach deinem Wohnort. Eine Übersicht findest du hier: [Zoll: Zuständiges Hauptzollamt finden](https://www.zoll.de/DE/Service/Dienststellensuche/dienststellensuche_node.html) **2. Wann musst du die Kaffeesteuer anmelden?** Die Anmeldung muss unmittelbar nach dem Erhalt des Kaffees erfolgen, bevor du ihn in den Verkehr bringst bzw. verbrauchst. Das heißt, sobald der Kaffee bei dir ankommt, bist du verpflichtet, die Steuer zu melden. **3. Wie meldest du die Kaffeesteuer an?** Du musst eine sogenannte "Steueranmeldung für Kaffeesteuer" beim Hauptzollamt einreichen. Das entsprechende Formular findest du hier: [Formular 1625 – Steueranmeldung für Kaffeesteuer](https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=1C0B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A1B1A

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