Die Handänderungssteuer im Kanton Bern beträgt in der Regel 1,% des Kaufpreises oder des Verkehrswertes der Immobilie. Es können jedoch je nach Gemeinde unterschiedliche Sätze oder Regelungen gelten. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Gemeindebehörde oder auf der offiziellen Website des Kantons Bern zu informieren, um die genauen Informationen und eventuelle Ausnahmen zu erhalten.