Haften Erben für Forderungen aus nachträglichen Steuerprüfungen?

Antwort

Erben haften grundsätzlich nicht für die persönlichen Schulden des Erblassers, jedoch können sie für Nachlassverbindlichkeiten, zu denen auch steuerliche Forderungen gehören, verantwortlich gemacht werden. Wenn eine nachträgliche Steuerprüfung zu einer Nachforderung führt, kann diese Forderung als Nachlassverbindlichkeit betrachtet werden. Die Erben sind verpflichtet, den Nachlass zu verwalten und die Verbindlichkeiten aus dem Nachlass zu begleichen, bevor sie das Erbe antreten oder ausschlagen. Es ist wichtig, dass die Erben sich über die finanziellen Verhältnisse des Erblassers informieren und gegebenenfalls eine Nachlassverwaltung oder einen Erbschein beantragen, um ihre Haftung zu klären. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und die Haftung im Einzelfall zu klären.

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