Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich zu empfangen. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen... [mehr]
E-Rechnungen, die eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) enthalten, sollten in der Regel das Landeskürzel des jeweiligen Mitgliedstaates der Europäischen Union aufweisen. Das Landeskürzel ist wichtig, um die Herkunft der USt-IdNr. zu identifizieren und die steuerlichen Regelungen korrekt anzuwenden. In Deutschland beispielsweise beginnt die USt-IdNr. mit "DE". Wenn das Landeskürzel fehlt, könnte dies zu Verwirrungen oder Problemen bei der steuerlichen Behandlung führen.
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich zu empfangen. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen... [mehr]
Die gültige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-Nr.) in Deutschland hat in der Regel 11 Ziffern und folgt dem Format: 123/4567/8910. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besteht au... [mehr]