Wie versteuere ich ein Firmenfahrzeug im Kanton Aargau und kann ich den Arbeitsweg als Abzug geltend machen?

Antwort

Im Kanton Aargau wird ein Firmenfahrzeug, das dir zur Verfügung gestellt wird, als geldwerter Vorteil betrachtet und muss entsprechend versteuert werden. Der geldwerte Vorteil wird in der Regel pauschal berechnet und beträgt 0,8% des Fahrzeugkaufpreises pro Monat, mindestens jedoch 150 CHF pro Monat. Bezüglich des Arbeitswegs: Wenn dir ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, kannst du in der Regel den Arbeitsweg nicht als Abzug geltend machen, da der geldwerte Vorteil des Fahrzeugs bereits die private Nutzung, einschließlich des Arbeitswegs, abdeckt. Für detaillierte und spezifische Informationen empfiehlt es sich, die Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Aargau zu besuchen oder direkt Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen: [Steuerverwaltung Kanton Aargau](https://www.ag.ch/de/dfr/steuern/steuern.jsp).

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