Ja, im Festsetzungsverfahren wird die Steuerschuld für alle Beteiligten verbindlich festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerbehörde nach Prüfung der Steuererklärung oder nach einer Schätzung die Höhe der zu zahlenden Steuer festlegt und diese Entscheidung für den Steuerpflichtigen bindend ist. Die festgesetzte Steuerschuld kann dann nur noch durch Einspruch oder Klage angefochten werden.