Wird im Festsetzungsverfahren die Steuerschuld für alle Beteiligten verbindlich festgesetzt?

Antwort

Ja, im Festsetzungsverfahren wird die Steuerschuld für alle Beteiligten verbindlich festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerbehörde nach Prüfung der eingereichten Steuererklärungen und Unterlagen die Höhe der zu zahlenden Steuer festlegt. Diese Festsetzung ist für alle Beteiligten bindend, es sei denn, es wird ein Einspruch eingelegt und diesem wird stattgegeben oder es erfolgt eine Änderung durch die Steuerbehörde selbst.

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