Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird in Deutschland grundsätzlich ab dem ersten Cent fällig, wenn Waren aus einem Nicht-EU-Land eingeführt werden. Es gibt jedoch eine Freigrenze für geringwertige Sendungen: Waren mit einem Gesamt von bis zu 22 Euro von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Freigrenze gilt allerdings nicht für Alkohol, Tabakwaren, Parfums und Eau de Toilette. Weitere Informationen findest du auf der Website des deutschen Zolls: [Zoll.de](https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Steuern-und-Abgaben/steuern-und-abgaben_node.html).