Nein, das ist nicht korrekt. Im deutschen Handelsrecht nach HGB (Handelsgesetzbuch) besteht für passive latente Steuern eine Passivierungspflicht und für aktive latente Steuern ein Aktivierungswahlrecht. - **Passive latente Steuern**: Diese müssen gemäß § 274 Abs. 1 HGB passiviert werden, wenn sich aus der Differenz zwischen den steuerlichen und den handelsrechtlichen Wertansätzen eine Steuerbelastung ergibt. - **Aktive latente Steuern**: Hier besteht gemäß § 274 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Aktivierung, wenn sich aus der Differenz zwischen den steuerlichen und den handelsrechtlichen Wertansätzen eine Steuerentlastung ergibt. Weitere Informationen findest du im Handelsgesetzbuch (HGB): [HGB § 274](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__274.html).