Besteht ein Aktivierungswahlrecht für passive latente Steuern und eine Passivierungspflicht für aktive latente Steuern?

Antwort

Nein, das ist nicht korrekt. Im deutschen Handelsrecht nach HGB (Handelsgesetzbuch) besteht für passive latente Steuern eine Passivierungspflicht und für aktive latente Steuern ein Aktivierungswahlrecht. - **Passive latente Steuern**: Diese müssen gemäß § 274 Abs. 1 HGB passiviert werden, wenn sich aus der Differenz zwischen den steuerlichen und den handelsrechtlichen Wertansätzen eine Steuerbelastung ergibt. - **Aktive latente Steuern**: Hier besteht gemäß § 274 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Aktivierung, wenn sich aus der Differenz zwischen den steuerlichen und den handelsrechtlichen Wertansätzen eine Steuerentlastung ergibt. Weitere Informationen findest du im Handelsgesetzbuch (HGB): [HGB § 274](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__274.html).

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