Das Reverse-Charge-Verfahren kommt in der Regel zur Anwendung, wenn bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden oder bei bestimmten Dienstleistungen und Lieferungen. In der EU liegt die Grenze für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens häufig bei 17.500 Euro für Kleinunternehmer. Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU kann das Verfahren jedoch auch unabhängig von der Höhe des Betrags angewendet werden. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes zu beachten, da diese variieren können.